Informationen zur Kostenerstattung für Gesetzlich Krankenversicherte

Ein sog. „Kassensitz“ hat nicht zum Schwerpunkt unserer Versorgungsleistungen gepasst. Für die gesetzlichen Krankenkassen können wir über die Kostenerstattung tätig werden, wenn unsere Kolleg*innen mit einer Kassenzulassung für Neuropsychologische Psychotherapie Ihnen nicht in absehbarer Zeit (>3 Monate) einen Behandlungsplatz anbieten können und wir Kapazitäten haben.

Neuropsychologische Behandler*innen mit Kassenzulassung finden Sie

a) Homepage der Psychotherapeutenkammer NRW
https://www.ptk-nrw.de/patientenschaft/psychotherapeutensuche

Wählen Sie:
+ Erweiterte Suche
Psychotherapieverfahren: Neuropsychologische Therapie

b) Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
https://www.kvwl.de/earzt/index.htm

Wählen Sie:
Zusatzbezeichnung: Klinische Neuropsychologie bei PP bzw. KJP

c) Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO)
https://patienten.kvno.de/praxissuche

Wählen Sie:
Tätigkeit: Klinische Neuropsychologie

 

Informationen der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf

Weitere Fragen zur Aufnahme einer neuropsychologischen Behandlung und möglichen Antragswegen beantworten wir gerne telefonisch.