Berufliche Teilhabe und Hirnschädigung
– auf das WIE kommt es an.

Wieder arbeiten können – das ist grundsätzlich ein zentrales Ziel der Rehabilitation.

  • Kann wieder Arbeitsfähigkeit erreicht werden – und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Ist eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz möglich?
  • Wie kann wieder Belastbarkeit und Sicherheit aufgebaut werden?
  • Sind gesundheitliche Einschränkungen verblieben, die eine Anpassung des Arbeitsplatzes erfordern?
  • Welche Anpassungen und Hilfsmittel sind geeignet?

Nach neurologischen Erkrankungen oder erworbener Hirnschädigung verbinden sich mit allen diesen Fragen zwei weitere:

Bestehen neuropsychologische Störungen oder Defizite?

Wie wirken sich diese auf die Bewältigung beruflicher Anforderungen aus?

 

Die erste Frage lässt sich durch eine qualifizierte neuropsychologische Untersuchung beantworten, die das individuelle Leistungsniveau berücksichtigt. Für die Beurteilung beruflicher Teilhabe-Möglichkeiten reicht es nicht, Störungen im Sinne von unterdurchschnittlichen Leistungen zu erkennen oder auszuschließen.

Auch relative Leistungseinbußen – die Verschlechterung von einer vor der Erkrankung guten auf eine noch ausreichende Leistung in einem bestimmten Funktionsbereich ist für die persönliche berufliche Leistungsfähigkeit bedeutsam.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf den beruflichen Alltag kann die neuropsychologische Untersuchung Risiken und Chancen aufzeigen.

Welche neuropsychologischen Leistungsveränderungen wie berücksichtigt werden müssen und welche erhaltenen Fähigkeiten genutzt werden können, hängt aber von konkreten Bedingungen der beruflichen Tätigkeit ab. Oft sind nicht die beruflichen Aufgaben selbst das Problem, sondern die Bedingungen, unter denen sie erbracht werden müssen.

 

Für die berufliche Rehabilitation nach Hirnschädigung heißt das:

Unter neuen Bedingungen arbeiten lernen.

Neuropsychologisch-berufliche Rehabilitation nach dem Konzept der Integrativen Neuropsychologie

  • analysiert die für Sie und Ihre Arbeit geeigneten Bedingungen
  • berät Sie und ggf. weitere relevante Personen (betriebliche Ansprechpartner, Reha-Berater, Mitbehandler) zu den Möglichkeiten, diese geeigneten Bedingungen in der Gestaltung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung zu berücksichtigen
  • unterstützt Sie dabei, Ihre berufliche Leistungsfähigkeit abgesichert zu erproben und auszubauen
  • unterstützt Sie in der Entwicklung störungsspezifischer Arbeitsstrategien
  • berät Sie und Ihre Ansprechpartner hinsichtlich möglicher Anpassungen oder Optimierungen der Arbeitsorganisation
  • hilft, Überforderungen und Frustrationen auf Ihrer Seite wie auf der Seite des Betriebes vorzubeugen

Mit einer Hirnschädigung beruflich tätig sein zu können, eine Aufgabe und Kontakte haben, ist nicht nur „Teilhabe“. Es ist zugleich Therapie. Je besser es gelingt, neuropsychologische Grundsätze in die Rehabilitation einzubetten, um besser können das Rehabilitationspotenzial ausgeschöpft und typische Folgeerkrankungen (Anpassungsstörungen, Depression) vermieden werden.

Auf das Wie kommt es an.

 

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